Frank & Silkes Fahrschule

Führerscheinklassen bei Frank & Silkes Fahrschule

Motorrad Führerschein­klassen

Du willst deinen Motorradführerschein in Norderstedt machen und fragst dich, welche Führerscheinklasse die richtige für dich ist? Klasse A1 oder vielleicht doch Klasse B196 oder direkt die unbeschränkte Klasse A?
Du fährst bereits und interessierst dich für einen Aufstieg?

Hier findest du eine hilfreiche Übersicht aller Motorrad-Führerscheinklassen, für die wir dich als Team Frank & Silkes Fahrschule GmbH in Norderstedt ausbilden.

Wähle jetzt die passende Motorradklasse für dich und deine Bedürfnisse!

Gut zu wissen!

Das brauchen wir von dir bei einem Ersterwerb des Führerscheins:

  • Biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Sehtest
  • Kopie Personalausweis oder anderes Ausweisdokument

Das brauchen wir von dir bei einem Ersterwerb des Führerscheins:

Klasse AM

Roller + Moped

Infos zum Führerschein Klasse AM für Roller und Moped

  • Ab 15 Jahren
    • Für Minderjährige ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller, Mopeds) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
    • Hubraum bis 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
    • Maximale Leistung von 4 kW bei Elektromotoren
    • Dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit ähnlichen Begrenzungen.
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden
    • 2 Sonderstunden
  • Praxis: keine Sonderfahrten notwendig
  • Ab 15 Jahren
    • Für Minderjährige ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller, Mopeds) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
    • Hubraum bis 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
    • Maximale Leistung von 4 kW bei Elektromotoren
    • Dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit ähnlichen Begrenzungen.
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden
    • 2 Sonderstunden
  • Praxis: keine Sonderfahrten notwendig

Sonderklasse (ohne Prüfung)

Infos zum Führerschein für Sonderklasse B196 für Roller und Moped

  • Ab 25 Jahren (mind. 5 Jahre Fahrerfahrung)
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • siehe Klasse A1
  • Besonderheiten:
    • Nur in Deutschland gültig
    • Keine Prüfung am Ende der Ausbildung!
    • Die Fahrschule bestätigt die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung
    • Dadurch kann sich die Anzahl der Fahrstunden erhöhen, wenn notwendig.
  • Theorie:
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • mind. 10 Fahrstunden
    • Um die Sicherheit unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler zu gewährleisten, wird die Bescheinigung erst nach fachkundiger Einschätzung des jeweiligen Fahrlehrers erteilt.

  • Ab 25 Jahren (mind. 5 Jahre Fahrerfahrung)
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • siehe Klasse A1
  • Besonderheiten:
    • Nur in Deutschland gültig!
    • Keine Prüfung am Ende der Ausbildung!
    • Die Fahrschule bestätigt die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung
    • Dadurch kann sich die Anzahl der Fahrstunden erhöhen, wenn notwendig.
  • Theorie:
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • mind. 10 Fahrstunden
    • Um die Sicherheit unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler zu gewährleisten, wird die Bescheinigung erst nach fachkundiger Einschätzung des jeweiligen Fahrlehrers erteilt.

Klasse A1

125er Motorrad

Infos zum Führerschein Klasse A1 für 125er Motorräder

  • Ab 16 Jahren
    • Für Minderjährige ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Leichtkrafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm.
    • Maximale Motorleistung von 11 kW (ca. 15 PS).
    • Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis von max. 0,1 kW/kg.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15 kW.
  • Besonderheiten: Beinhaltet die Klasse AM
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten
  • Ab 16 Jahren
    • Für Minderjährige ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Leichtkrafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm.
    • Maximale Motorleistung von 11 kW (ca. 15 PS).
    • Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis von max. 0,1 kW/kg.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15 kW.
  • Besonderheiten: Beinhaltet die Klasse AM
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten

Klasse A2

Motorrad (gedrosselt)

Infos zum Führerschein Klasse A2 für gedrosselte Motorräder

WICHTIG:

Die Ausgangsleistung des Motorrades darf nicht mehr als 70 kW betragen,
wenn es gedrosselt wird, um die A2-Anforderungen zu erfüllen.

Das bedeutet, du darfst keine Maschinen fahren,
die ursprünglich über 95 PS hatten und dann gedrosselt wurden.

  • Ab 18 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (ca. 48 PS).
    • Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis von maximal 0,2 kW/kg.
  • Besonderheiten: Nach mind. 2 Jahren Vorbesitz des A1-Führerscheins kannst du durch eine praktische Prüfung in die Klasse A2 aufsteigen.
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten
  • Ab 18 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (ca. 48 PS).
    • Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis von maximal 0,2 kW/kg.
  • Besonderheiten: Nach mind. 2 Jahren Vorbesitz des A1-Führerscheins kannst du durch eine praktische Prüfung in die Klasse A2 aufsteigen.
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten

Klasse A80

Vorstufe zu Klasse A

Infos zum Führerschein Klasse A80 mit automatischer Hochstufung auf Klasse A ab 24 Jahren

  • Ab 21 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • bis 24 Jahren: siehe Klasse A2
    • ab 24 Jahren: siehe Klasse A
  • Besonderheiten: Automatisch hochgestuft zu Klasse A mit 24 Jahren (ohne Aufstiegsprüfung)
 
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten
  • Ab 21 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • bis 24 Jahren: siehe Klasse A2
    • ab 24 Jahren: siehe Klasse A
  • Besonderheiten: Automatisch hochgestuft zu Klasse A mit 24 Jahren (ohne Aufstiegsprüfung)
 
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten

Klasse A

Alle Motorräder (unbeschränkt)

Infos zum Führerschein Klasse A für alle Motorräder

  • Ab 24 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbegrenzung.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Besonderheiten: Nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz des A2-Führerscheins kannst du durch eine praktische Prüfung in die Klasse A aufsteigen.
 
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten
  • Ab 24 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbegrenzung.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Besonderheiten: Nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz des A2-Führerscheins kannst du durch eine praktische Prüfung in die Klasse A aufsteigen.
 
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten

Das brauchen wir von dir bei einem Ersterwerb des Führerscheins:

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Lass dich von uns vor Ort oder telefonisch beraten
oder schreibe uns eine E-Mail.

Unsere Beratungszeiten:

Mo. – Do. 15:30 – 18:30 Uhr

Segeberger Chaussee 129
22851 Norderstedt

Tel: 040 – 52 98 54 40

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