Frank & Silkes Fahrschule

Führerscheinklassen bei Frank & Silkes Fahrschule

Führerschein­klassen

Du willst deinen Führerschein in Norderstedt machen und fragst dich, welche Führerscheinklasse die richtige für dich ist? Klasse B oder vielleicht doch Klasse B197 oder Klasse B78?
Du fährst bereits und interessierst dich für eine Anhängerfahrerlaubnis, weißt aber nicht ob du Klasse B96 oder Klasse BE brauchst?
Oder du hast Lust auch mal auf zwei Rädern loszudüsen, weißt aber nicht ob du Klasse A1, A2 oder A80 brauchst?

Ob PKW, Motorrad oder Anhänger – hier findest du eine hilfreiche Übersicht aller Führerscheinklassen, für die wir dich in Frank & Silkes Fahrschule in Norderstedt ausbilden.

Wähle jetzt die passende Führerscheinklasse für dich und deine Bedürfnisse und melde dich direkt online an, um durchzustarten!

English driving school in Norderstedt (Hamburg adjacent)

→ Übrigens:

Wir schulen in zwei Sprachen – Deutsch und Englisch.

Wenn du eine andere Sprache sprichst, dann brauchst du ein Zertifikat in deutsch als Zweitsprache in B2 oder besser.

 

(Motorrad-Ausbildung nur auf deutsch)

→ By the way:

We teach in two languages – German and English.

If you speak another language, you need to have a certificate in german as a second language B2 or better.

 

(Motorcycle training in german only)

Gut zu wissen!

Das brauchen wir von dir bei einem Ersterwerb des Führerscheins:

  • Biometrisches Passbild
  • Erste Hilfe Bescheinigung
  • Sehtest
  • Kopie Personalausweis oder anderes Ausweisdokument

Das brauchen wir von dir bei einem Ersterwerb des Führerscheins:

Das brauchen wir von dir bei einem Ersterwerb des Führerscheins:

Infos zum Führerschein Klasse B197 mit Automatik und Schaltung kombiniert

Klasse B197

Automatik + Schaltung kombiniert

  • Ab 18 Jahre (ab 17 Jahre für begleitetes Fahren – BF17)
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • Ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen (zzgl. Fahrer)
  • Anhänger erlaubt mit:
    • zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg oder
    • über 750 kg, wenn die Gesamtkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • 14 Theorieeinheiten à 90 Minuten
  • 12 besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
    • 5 Überland
    • 4 Autobahn
    • 3 Nacht

B197 Besonderheiten:

 
  • Praktische Prüfung mit Automatik-Fahrzeug      
  • Mind. 10 Schaltwagenstunden während der Ausbildung
  • Schaltkompetenz wird durch eine 15 minütige Überprüfungsfahrt durch den Fahrlehrer nachgewiesen
    • Anschließend restliche Fahrstunden mit Automatik

Bei Fragen schreibe uns gern eine Nachricht oder komm zu unseren Bürozeiten vorbei.

  • Ab 18 Jahre (ab 17 Jahre für begleitetes Fahren – BF17)
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • Ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen (zzgl. Fahrer)
  • Anhänger erlaubt mit:
    • zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg oder
    • über 750 kg, wenn die Gesamtkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • 14 Theorieeinheiten à 90 Minuten
  • 12 besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
    • 5 Überland
    • 4 Autobahn
    • 3 Nacht

B197 Besonderheiten:

  • Praktische Prüfung mit Automatik-Fahrzeug      
  • Mind. 10 Schaltwagenstunden während der Ausbildung
  • Schaltkompetenz wird durch eine 15 minütige Überprüfungsfahrt durch den Fahrlehrer nachgewiesen
    • Anschließend restliche Fahrstunden mit Automatik

Bei Fragen schreibe uns gern eine Nachricht oder komm zu unseren Bürozeiten vorbei.

Infos zum Führerschein Klasse B mit Schaltung

Klasse B

Schaltung

  • Ab 18 Jahren (ab 17 Jahren für begleitetes Fahren – BF17)
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • Ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen (zzgl. Fahrer)
  • Anhänger erlaubt mit:
    • zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg oder
    • über 750 kg, wenn die Gesamtkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • 14 Theorieeinheiten à 90 Minuten
  • 12 besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
    • 5 Überland
    • 4 Autobahn
    • 3 Nacht
  • Ab 18 Jahren (ab 17 Jahren für begleitetes Fahren – BF17)
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • Ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen (zzgl. Fahrer)
  • Anhänger erlaubt mit:
    • zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg oder
    • über 750 kg, wenn die Gesamtkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • 14 Theorieeinheiten à 90 Minuten
  • 12 besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
    • 5 Überland
    • 4 Autobahn
    • 3 Nacht

Infos zum Führerschein Klasse B78 mit Automatik

Klasse B78

Automatik

WICHTIG:

Keine Berechtigung zum Fahren von Schaltwagen

  • Ab 18 Jahren (ab 17 Jahren für begleitetes Fahren – BF17)
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • Ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen (zzgl. Fahrer)
  • Anhänger erlaubt mit:
    • zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg oder
    • über 750 kg, wenn die Gesamtkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • 14 Theorieeinheiten à 90 Minuten
  • 12 besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
    • 5 Überland
    • 4 Autobahn
    • 3 Nacht
  • Ab 18 Jahren (ab 17 Jahren für begleitetes Fahren – BF17)
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg
  • Ausgelegt zur Beförderung von max. 8 Personen (zzgl. Fahrer)
  • Anhänger erlaubt mit:
    • zulässiger Gesamtmasse bis 750 kg oder
    • über 750 kg, wenn die Gesamtkombination 3.500 kg nicht übersteigt
  • 14 Theorieeinheiten à 90 Minuten
  • 12 besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
    • 5 Überland
    • 4 Autobahn
    • 3 Nacht

Klasse AM

Roller + Moped

Infos zum Führerschein Klasse AM für Roller und Moped

  • Ab 15 Jahren
    • Für Minderjährige ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller, Mopeds) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
    • Hubraum bis 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
    • Maximale Leistung von 4 kW bei Elektromotoren
    • Dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit ähnlichen Begrenzungen.
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden
    • 2 Sonderstunden
  • Praxis: keine Pflichstunden notwendig
  • Ab 15 Jahren
    • Für Minderjährige ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller, Mopeds) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h.
    • Hubraum bis 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
    • Maximale Leistung von 4 kW bei Elektromotoren
    • Dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit ähnlichen Begrenzungen.
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden
    • 2 Sonderstunden
  • Praxis: keine Pflichstunden notwendig

Klasse B196

Sonderklasse (ohne Prüfung)

Infos zum Führerschein für Sonderklasse B196 für Roller und Moped

  • Ab 25 Jahren (mind. 5 Jahre Fahrerfahrung)
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • siehe Klasse A1
  • Besonderheiten:
    • Nur in Deutschland gültig
    • Keine Prüfung am Ende der Ausbildung!
    • Die Fahrschule bestätigt die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung
    • Dadurch kann sich die Anzahl der Fahrstunden erhöhen, wenn notwendig.
  • Theorie:
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • mind. 10 Fahrstunden
    • Um die Sicherheit unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler zu gewährleisten, wird die Bescheinigung erst nach fachkundiger Einschätzung des jeweiligen Fahrlehrers erteilt.

  • Ab 25 Jahren (mind. 5 Jahre Fahrerfahrung)
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • siehe Klasse A1
  • Besonderheiten:
    • Nur in Deutschland gültig!
    • Keine Prüfung am Ende der Ausbildung!
    • Die Fahrschule bestätigt die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung
    • Dadurch kann sich die Anzahl der Fahrstunden erhöhen, wenn notwendig.
  • Theorie:
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • mind. 10 Fahrstunden
    • Um die Sicherheit unserer Fahrschülerinnen und Fahrschüler zu gewährleisten, wird die Bescheinigung erst nach fachkundiger Einschätzung des jeweiligen Fahrlehrers erteilt.

Klasse A1

125er Motorrad

Infos zum Führerschein Klasse A1 für 125er Motorräder

  • Ab 16 Jahren
    • Für Minderjährige ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Leichtkrafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm.
    • Maximale Motorleistung von 11 kW (ca. 15 PS).
    • Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis von max. 0,1 kW/kg.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15 kW.
  • Besonderheiten: Beinhaltet die Klasse AM
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten
  • Ab 16 Jahren
    • Für Minderjährige ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Leichtkrafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm.
    • Maximale Motorleistung von 11 kW (ca. 15 PS).
    • Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis von max. 0,1 kW/kg.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von max. 15 kW.
  • Besonderheiten: Beinhaltet die Klasse AM
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 2 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten

Klasse A2

Motorrad (gedrosselt)

Infos zum Führerschein Klasse A2 für gedrosselte Motorräder

WICHTIG:

Die Ausgangsleistung des Motorrades darf nicht mehr als 70 kW betragen,
wenn es gedrosselt wird, um die A2-Anforderungen zu erfüllen.

Das bedeutet, du darfst keine Maschinen fahren,
die ursprünglich über 95 PS hatten und dann gedrosselt wurden.

  • Ab 18 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (ca. 48 PS).
    • Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis von maximal 0,2 kW/kg.
  • Besonderheiten: Nach mind. 2 Jahren Vorbesitz des A1-Führerscheins kannst du durch eine praktische Prüfung in die Klasse A2 aufsteigen.
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten
  • Ab 18 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW (ca. 48 PS).
    • Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis von maximal 0,2 kW/kg.
  • Besonderheiten: Nach mind. 2 Jahren Vorbesitz des A1-Führerscheins kannst du durch eine praktische Prüfung in die Klasse A2 aufsteigen.
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 2 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten

Klasse A80

Vorstufe zu Klasse A

Infos zum Führerschein Klasse A80 mit automatischer Hochstufung auf Klasse A ab 24 Jahren

  • Ab 21 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • bis 24 Jahren: siehe Klasse A2
    • ab 24 Jahren: siehe Klasse A
  • Besonderheiten: Automatisch hochgestuft zu Klasse A mit 24 Jahren (ohne Aufstiegsprüfung)
 
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten
  • Ab 21 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • bis 24 Jahren: siehe Klasse A2
    • ab 24 Jahren: siehe Klasse A
  • Besonderheiten: Automatisch hochgestuft zu Klasse A mit 24 Jahren (ohne Aufstiegsprüfung)
 
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 2 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten

Klasse A

Alle Motorräder (unbeschränkt)

Infos zum Führerschein Klasse A für alle Motorräder

  • Ab 24 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbegrenzung.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Besonderheiten: Nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz des A2-Führerscheins kannst du durch eine praktische Prüfung in die Klasse A aufsteigen.
 
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 4 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten
  • Ab 24 Jahren
  • Zulässige Fahrzeuge:
    • Alle Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbegrenzung.
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Besonderheiten: Nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz des A2-Führerscheins kannst du durch eine praktische Prüfung in die Klasse A aufsteigen.
 
  • Theorie:
    • 12 Basisstunden (nur 6 Basisstunden bei Vorbesitz Klasse B)
    • 2 Sonderstunden
  • Praxis:
    • 12 Sonderfahrten

Klasse B96

Anhänger leicht

Welche Führerscheinklasse ist Klasse BE Automatik?

  • Ab 18 Jahren (ab 17 Jahren  bei begleitetem Fahren – BF17)
  • Ein Klasse B Führerschein muss vorhanden sein
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von bis zu  750 kg aber kombiniert max. 4.250 kg
  • Schnellkurs an einem Tag!
  • Kursinhalte:
    • 2,5 Theoriestunden à 60 min
    • 3,5 Praxisstunden à 60 min
    • Fahrpraktische Übungsstunde (Dauer: 60 min)
  • Ab 18 Jahren (ab 17 Jahren  bei begleitetem Fahren – BF17)
  • Ein Klasse B Führerschein muss vorhanden sein
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von bis zu  750 kg aber kombiniert max. 4.250 kg
  • Schnellkurs an einem Tag!
  • Kursinhalte:
    • 2,5 Theoriestunden à 60 min
    • 3,5 Praxisstunden à 60 min
    • Fahrpraktische Übungsstunde (Dauer: 60 min)

Klasse BE

Anhänger schwer

Welche Führerscheinklasse ist Klasse BE Automatik?

  • Ab 18 Jahren (ab 17 Jahren  bei begleitetem Fahren – BF17)
  • Ein Klasse B Führerschein muss vorhanden sein
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von bis zu 3.500 kg aber kombiniert max. 7.000 kg
  • Kein Theorieunterricht nötig!
  • 5 besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
    • 3 Überland
    • 1 Autobahn
    • 1 Nacht
  • Ab 18 Jahren (ab 17 Jahren  bei begleitetem Fahren – BF17)
  • Ein Klasse B Führerschein muss vorhanden sein
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von bis zu 3.500 kg aber kombiniert max. 7.000 kg
  • Kein Theorieunterricht nötig!
  • 5 besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten)
    • 3 Überland
    • 1 Autobahn
    • 1 Nacht

Du weißt, was du willst?

Noch nicht orientiert?

Lass dich von uns vor Ort oder telefonisch beraten
oder schreibe uns eine E-Mail.

Unsere Beratungszeiten:

Mo. – Do. 15:30 – 18:30 Uhr

Segeberger Chaussee 129
22851 Norderstedt

Tel: 040 – 52 98 54 40

Noch nicht orientiert?

Lass dich von uns unverbindlich beraten.

Unsere Beratungszeiten:

Mo. – Do. 15:30 – 18:30 Uhr

Segeberger Chaussee 129
22851 Norderstedt

Tel: 040 – 52 98 54 40