Frank & Silkes Fahrschule

Führerschein B196

Klasse B196

Klasse B196

Mit der Erweiterung B196 kannst du deinen bestehenden PKW-Führerschein (Klasse B) um eine wertvolle Zusatzoption erweitern: Du erhältst die Fahrberechtigung für Leichtkrafträder – ganz ohne eine Prüfung beim TÜV oder der DEKRA ablegen zu müssen.

Damit ist die Klasse B196 die ideale Lösung für alle Autofahrenden, die zusätzlich unkompliziert auf zwei Rädern mobil sein möchten.

In unserer Fahrschule erwartet dich eine kompakte aber professionelle Ausbildung, die sich speziell auf die Besonderheiten des Motorradfahrens konzentriert. Wir bereiten dich intensiv auf den sicheren Umgang mit Leichtkrafträdern vor – leicht verständlich, individuell betreut und mit Fokus auf deine persönliche Fahrpraxis.

Unterhalb findest du alle wichtigen Informationen zur Zusatzqualifikation B196 und wie die Ausbildung bei uns abläuft.

Kosten

ab 1.723 €

Führerschein Eckdaten Klasse 197

B196 Besonderheiten

Die B196 Führerscheinerweiterung ist nur in Deutschland gültig!

Du absolvierst keine offizielle Prüfung!
Wir bescheinigen deine erfolgreiche Teilnahme an der B196-Ausbildung. Dadurch kann sich die Anzahl der Fahrstunden erhöhen, wenn notwendig.

Zulässige Motorräder

Mit der Klasse B196 kannst du Leichtkrafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm fahren. Die maximale Motorleistung von 11 kW (ca. 15 PS) darf dabei nicht überschritten werden.

Fahrzeuge, bei denen das Leistungs-/Leergewichts-Verhältnis maximal 0,1 kW/kg beträgt sind erlaubt.
Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von maximal 15 kW kannst du fahren.

Mindestalter

Ab 25 Jahren möglich.

Du musst außerdem bereits seit mindestens 5 Jahren deinen PKW-Führerschein besitzen.

Theorie

4 Sondereinheiten.
Es findet ein Tageskurs für alle 4 Einheiten statt.

Da du durch deinen PKW-Führerschein bereits fit im Straßenverkehr bist, liegt der Fokus beim Theorieunterricht ausschließlich auf motorradspezifischen Inhalten.

Praxis

Mind. 10 Motorrad-Fahrstunden

Um deine Sicherheit zu gewährleisten, erteilen wir die B196-Bescheinigung erst nach unserer fachkundigen Bestätigung deiner Fahrtüchtigkeit.

Du weißt, was du willst?

Noch nicht orientiert?

Lass dich von uns vor Ort oder telefonisch beraten
oder schreibe uns eine E-Mail.

Unsere Beratungszeiten:

Mo. – Do. 15:30 – 18:30 Uhr

Segeberger Chaussee 129
22851 Norderstedt

Tel: 040 – 52 98 54 40

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Lass dich von uns unverbindlich beraten.

Unsere Beratungszeiten:

Mo. – Do. 15:30 – 18:30 Uhr

Segeberger Chaussee 129
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Tel: 040 – 52 98 54 40