Alles was ihr wissen müsst über Führerscheinklassen!


Wir brauchen von euch für das Straßenverkehrsamt bei einem Ersterwerb des Führerscheins:

  1. Biometrisches Passbild
  2. Erste Hilfe Bescheinigung
  3. Sehtest
  4. Kopie Personalausweis oder anderes Ausweisdokument

Achtung! Achtung! Attention! Attention!

We teach in two languages - german and english.

Wir schulen in zwei Sprachen - Deutsch und Englisch.
If you speak another language, you need to have a certificate in german as a second language B2 or better. 

Wenn du eine andere Sprache sprichst, dann brauchst du ein Zertifikat in deutsch als Zweitsprache in B2 oder besser.

 

 

Klasse B/BF 17

  • ab 18 Jahre (17 für begleitetes Fahren)
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässiges Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg.
  • Kraftfahrzeuge gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
  • 12 Theoriestunden á 90 Minuten
  • 02 Sonderstunden á 90 Minuten
Icons made by Freepik from www.flaticon.com


Wir bieten auch B197 an

B197 ist eine neue Führerscheinklasse. 
Bei dieser Ausbildung fährst du mindestens 10 Schaltwagenstunden bis zum sicheren lernen mit der Gangschaltung. Dann gibt es eine Überprüfungsfahrt, ob du sicher mit der Gangschaltung klar kommst. 
Danach fährst du die restliche Ausbildung auf einem unserer Automatik-Autos. Auch die praktische Prüfung wird mit dem Automatik-Auto gemacht. 
Danach kannst du sowohl Automatik- als auch Schaltwagen fahren. 

 

Diese Ausbildung unterscheidet sich nur durch die Überprüfungsfahrt von der klassischen Ausbildung B oder BF17. 

 

Bei Fragen schreibe uns gerne an oder komm zu unseren Bürozeiten vorbei. 

Klasse BE

  • ab 18 Jahre (17 bei begleitetem Fahren)
  • ein Klasse B Führerschein muss vorhanden sein
  • Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.
Icons made by Freepik from www.flaticon.com

Klasse Mofa

  • ab 15 Jahre
  • Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden.
  • Erforderlich sind 1 Übungsstunde á 90 Minuten
  • 6 Theoriestunden á 90 Minuten
  • Nur theoretische Prüfung 
Icons made by Freepik from www.flaticon.com

Klasse AM

  • Ab 15 Jahren
  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
  • 12 Theoriestunden á 90 Minuten
  • 02 Sonderstunden á 90 Minuten
Icons made by Freepik from www.flaticon.com

Klasse A2

  • ab 18 Jahre
  • Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
  • 12 Theoriestunden á 90 Minuten
  • 04 Sonderstunden á 90 Minuten
Icons made by Freepik from www.flaticon.com

Klasse A

  • ab 24 Jahre (oder 2 Jahre im Besitz von A2 mit praktischer Prüfung)
  • Krafträder - Zweiräder auch mit Beiwagen einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg.
  • 12 Theoriestunden á 90 Minuten
  • 04 Sonderstunden á 90 Minuten
Icons made by Freepik from www.flaticon.com